Gesetze / Fünfte Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
ÄApprOÄndV 5§ 1
Stand: 10.06.2019
Studierende der Medizin, die bis zum 30. Juni 1988 die Ärztliche Prüfung erfolgreich ablegen, schließen die ärztliche Ausbildung mit dieser Prüfung ab.
Änderungsverlauf
-
28.05.1987 Ausfertigung
§ 1 geändert und eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Mai 1987 (BGBl. I 1349)
BGBl. 1987 I S. 1349
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.